Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht.

Es stehen dem Wahlarzt grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten zur Abklärung und Behandlung Ihrer Beschwerden zur Verfügung, die auch ein Kassenarzt hat. Sämtliche Rezepte, Verordnungen etc. werden in gleicher Weise bereit gestellt. Ein Wahlarzt unterliegt nicht den durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen, so dass eine individuelle Betreuung möglich ist.

Wie verrechnet ein Wahlarzt?

Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten. Auf der Honorarnote sind die einzelnen Leistungspositionen aufgeführt. Die Bezahlung erfolgt in bar bzw. mit Bankomat, im Einzelfall mit Erlagschein. Sie erhalten daraufhin eine Zahlungsbestätigung, welche mit der Original- Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenkasse und abgerechneter Leistung unterschiedlich. In der Regel werden 80% des von Ihrer Versicherung für diese Leistung vorgesehenen Kassentarifes refundiert.

Kranken- Zusatzversicherungen bieten oftmals auch einen ambulanten Tarif an, so dass bei entsprechnder Invertragnahme eine Direktverrechnung von ambulanten Wahlarztleistungen möglich ist.

Informationen zur Honorarhöhe erhalten Sie in meiner Ordination schriftlich in Form eines Tarifblattes. Die Honorare gestalten sich in Anlehnung an die Empfehlungen für Privathonorare der Tiroler Ärztekammer.

Das Einreichen der Honorarnoten bei der Krankenkasse kann von uns gern übernommen werden.